Schadensbegutachtung

Eine Beweissicherung dient der Zustandsaufnahme und Zustandsdokumentation von Gebäuden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, z.B. vor Beginn von Bauarbeiten in der Nachbarschaft (insbesondere bei Tief- und Straßenbauarbeiten).

Beweissicherungen können wie folgt aussehen:

Beschreibende Beweissicherung: Der Sachverständige besichtigt das gesamte Gebäude oder nur bestimmte Bauteile vor Ort persönlich, beschreibt evtl. vorhandene Bauschäden oder Baumängel möglichst exakt (z.B. Risslängen und –weiten), vermisst oder fixiert mit Gipsmarken bzw. Rissmonitoren. Das Ergebnis dieser Tätigkeit ist i.A. ein schriftliches Dokument.

Messtechnische Beweissicherung: Je nach erwarteten Auswirkungen der Baumaßnahmen werden das Bauwerk oder einzelne Bauteile mit Messeinrichtungen versehen und vor der Bautätigkeit („Nullmessung“) sowie danach („Folgemessung“) vermessen.

Der Arbeitsumfang für den Sachverständigen muss – je nach Gebäudezustand, Art und Umfang der Bautätigkeiten – vor Angebotslegung und dem Beginn der Tätigkeit gemeinsam abgestimmt werden. Dabei kann der Sachverständige auch beratend tätig werden.

Aufgrund der Beweissicherung vor den Bauarbeiten wird es möglich, die Art und den tatsächlichen Umfang von Schäden auf ein vorhandenes Gebäude gerichtsfest nachzuweisen. Dadurch werden spätere langwierige Gerichtsverfahren vermieden, die aufgrund nicht mehr möglicher exakter Beweisführungen einen ungewissen Ausgang haben können.